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Unsere AGB

1.Allgemeines Nachstehende
Bedingungen gelten für alle Angebote und Verkäufe durch die Fa. CARBONE Handels GmbH & Co. KG an den Käufer. Etwaige Geschäftsbedingungen des Käufers sind nicht anwendbar, sie müssen bei einer evtl. Gegenbestätigung nicht ausdrücklich zurückgewiesen werden. Abgeschlossene Verträge und diese Geschäfts-und Lieferbedingungen bleiben auch in Kraft, wenn einzelne Punkte daraus unwirksam werden.

2. Auftragsannahme
Die Bestellung wird mit der Auftragsbestätigung durch die Fa. CARBONE Handels GmbH & Co. KG rechtsverbindlich. Ergänzungen, Änderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Fa. CARBONE Handels GmbH & Co. KG.

3. Preisstellung
Alle Preise verstehen sich, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart oder angegeben wurde, als Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Preise verstehen sich ab Lager einschließlich Verpackung, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.

4. Gewährleistung
Die Fa. CARBONE Handels GmbH & Co. KG leistet im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung Teilersatz, wenn aufgrund eines Herstellermangels ein Teil defekt wird. Weitergehende Ansprüche wie Montage- oder Fahrzeiten für den Austausch des Teiles oder auch Ausfallersatz etc. können aus dieser Garantieleistung nicht abgeleitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen. Dabei festgestellte offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

5. Lieferung
Die Lieferung erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Bestellers, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Wahl der Versandart bleibt mangels anderslautender Vereinbarung uns überlassen. Der Empfänger hat Transportschäden jeder Art unverzüglich bei uns anzuzeigen. Die Lieferzeiten werden möglichst eingehalten, jedoch behalten wir uns in jedem Fall vor, die Lieferung hinauszuschieben, abzulehnen, die Bestellung in Teilsendungen auszuführen oder aufzuheben, ohne dass dem Besteller ein Schadenersatzanspruch zusteht.

6. Zahlung
Unsere Rechnungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sofort fällig. Bei Zahlungsverzug werden ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. fällig. Zahlungen für Montagen (Löhne) sind sofort ohne Abzug fällig. Unsere Rechnungen können nicht mit Gegenforderungen verrechnet werden. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.

7. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. CARBONE Handels GmbH & Co. KG, auch im eingebautem Zustand. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Sollten wir dem sogenannten Scheck-Wechselverfahren zugestimmt haben, dann sind unsere Forderungen erst erfüllt, wenn auch der Wechsel eingelöst und einschließlich Nebenkosten vollständig bezahlt ist.

8. verlängerter Eigentumsvorbehalt
Die Forderungen des Kunden gegen Dritte aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren tritt der Kunde hiermit im voraus an die Fa. CARBONE Handels GmbH & Co. KG ab. Fa. CARBONE Handels GmbH & Co. KG nimmt diese Abtretung hiermit an. Fa. CARBONE Handels GmbH & Co. KG ist berechtigt, die ihr durch den Kunden zu benennenden Dritten von dem Übergang der Forderung zu benachrichtigen und die abgetretene Forderung im eigenen Namen geltend zu machen. Die Eigentumsvorbehalte und Abtretungen erlöschen, sobald unsere Forderungen ausgeglichen sind.

9. allgemeine Haftungsbegrenzung
Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht leitender Erfüllungsgehilfen haften wir jedoch nur, wenn sie eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzen.

10. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Kevelaer.

11. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Geldern. Es besteht Einigkeit darüber, daß diese Vereinbarung auch bei Wechsel-, Scheck- und für Klagen aus dem Eigentumsrecht gilt.

12. Schlussbestimmungen
Soweit einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sind, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Der Verzicht auf dieses Formerfordernis kann ebenfalls nur schriftlich erklärt werden.


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